In dem Prozess schien dies die einzige Möglichkeit, den 41-Jährigen vor einer Verurteilung zum Tode durch das Kabuler Gericht zu entkommen. „Er ist krank“, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Mohammed Eschak Aloko am Dienstag.
Die Unzurechnungsfähigkeit werde aber weiter untersucht, fügte er hinzu. Auch wenn er das Land verlasse, könne er „durch Interpol wieder nach Afghanistan gebracht werden“, wenn er doch noch für zurechnungsfähig erklärt werde.
Am Montagabend verließ er das Hochsicherheitsgefängnis in der afghanischen Hauptstadt, teilte Justizminister Sarwar Danisch mit. Offenbar hält er sich derzeit im afghanischen Justizministerium auf.
Für die Freilassung gebe es „mehrere Gründe“, so Danisch. Zum einen hätten „technische Pannen“ die Unterbrechung des Prozesses notwendig gemacht, zum anderen hätten Rahmans Verwandte auf Rahmans „mentale Probleme“ hingewiesen. Rahman bat um Asyl im Ausland, erklärten die Vereinten Nationen, die ihm dabei helfen wollen.
Bis zur Freilassung hatte es starken Druck aus dem westlichen Ausland gegeben. Zahlreiche deutsche Politiker unterschiedlicher Parteien, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel, hatten sich öffentlich für die Freilassung Rahmans eingesetzt. Auch aus den USA und Ländern der EU kam die Aufforderung, den Konvertiten nicht hinzurichten. Auch Papst Benedikt XVI. hatte um Gnade für den Afghanen gebeten. Die Abkehr vom Islam gilt in islamisch geprägten Ländern als Verbrechen und wird meistens mit dem Tode bestraft. Am Montag hatten in Afghanistan Hunderte Muslime gegen die bevorstehende Freilassung des Konvertiten demonstriert.
Der Afghane war vor 16 Jahren in Pakistan zum christlichen Glauben übergetreten und lebte neun Jahre in Deutschland. 2002 kehrte er in seine Heimat zurück. Vor einem Monat brach ein Streit um das Sorgerecht seiner beiden Töchter aus. Seine Familienangehörigen zogen vor Gericht und machten geltend, dass Rahman Christ geworden war.