Durch die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung auf Spammer erzielt werden. „Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern gezielt ihre Gewinne abzunehmen“, so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv.
Voraussetzung für eine Beschwerde ist die Sicherung der Kopfzeilen, der so genannten Header-Zeilen, der Spam-Email. Diese geben Auskunft über Absender, Empfänger, Datum und den „Verkehrsweg“ einer Mail. Da diese Angaben für eine etwaige Rechtsverfolgung notwendig sind, können Mails ohne gesicherte Kopfzeilen nicht bearbeitet werden.
Die Zahl unerwünschter elektronischer Werbe-Mails hat in den vergangenen Jahren ein Besorgnis erregendes Ausmaß angenommen. Der Anteil dieser Spam-Mails an allen in Deutschland empfangenen Mails liegt bei rund 80 Prozent. „Spamming kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen“, sagte Patrick von Braunmühl. Spamming müsse unbequem werden und dürfe sich als Geschäftsmodell nicht rechnen.
Um dies zu erreichen, fordert der vzbv intensive Aktivitäten des Gesetzgebers: „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie das in dieser Legislaturperiode auf der Strecke gebliebene Anti-Spam-Gesetz schnell wieder auf die Tagesordnung setzt und durch weitere Maßnahmen ergänzt“, so von Braunmühl. Als erfolgversprechende Schritte sieht er die Verfolgung unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit.
Ein Blick über die Landesgrenze nach Italien, Dänemark oder Österreich, wo Spammer verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen sanktioniert werden, zeige, dass Deutschland kein Vorreiter, sondern eher ein „Entwicklungsland“ bei der Bekämpfung von Spam sei.
Die Beschwerdestelle ist zu erreichen unter beschwerdestelle@spam.vzbv.de.
Eine Anleitung zur Sicherung und Weiterleitung gibt es unter:
th-h.de/faq/headerfaq.php3#headerzeigen