Die lutherischen Bischöfe in Deutschland halten die Teilnahme lutherischer Christen an der katholischen Eucharistie für theologisch vertretbar. In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme rät die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) aber davon ab, wenn hierfür die vorbehaltlose Anerkennung der katholischen Amtstheologie gefordert werde. Dann könnten lutherische Christen nicht ohne Gewissensbelastung zur Eucharistie gehen.
Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte am 1. März in einem offenen Brief an die Priester seines Bistums erklärt, dass ein evangelischer Christ im Einzelfall die Kommunion empfangen könne, allerdings nur nach ernsthafter Gewissensprüfung und „in Übereinstimmung mit dem katholischen Glauben“. Sein Brief ist Teil einer öffentlichen Debatte, die seit der Veröffentlichung der Studie „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und theologischer Theologen (ÖAK) im September 2019 geführt wird und zwei Monate vor dem Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt neuen Aufwind bekommt.
Nach der ÖAK-Studie ist die wechselseitige Öffnung von Eucharistie und Abendmahl für Christen der je anderen Konfession theologisch verantwortbar. Den Ausschlag müsse aber die Gewissensentscheidung des einzelnen Christen geben. In ihrer Stellungnahme stimmen die lutherischen Bischöfe den Ergebnissen der Studie zu, beziehen sich aber nicht direkt auf die aktuelle Debatte.
Der Vatikan hatte das Votum des ÖAK für gegenseitige eucharistische Gastfreundschaft im September 2020 abgelehnt. Der Präsident des Päpstlichen Einheitsrates, Kardinal Kurt Koch, hatte sich in einem offenen Brief an den evangelischen ÖAK-Vorsitzenden Volker Leppin im Februar 2021 dieser Kritik angeschlossen.