Berliner Senat stoppt umstrittene Schulveranstaltung

In Berlin-Neukölln haben Eltern empört reagiert, weil eine Schule das Fastenbrechen nach dem muslimischen Ramadan zur Pflichtveranstaltung erklärt hat. Nach Kritik stellte der Berliner Senat klar, dass die Teilnahme freiwillig sei.
Von Norbert Schäfer
Immer mehr muslimische Grundschüler an deutschen Schulen fasten während des Ramadan (Symbolbild)


An der Carl-Zuckmayer-Schule in Berlin-Neukölln wurden Eltern schriftlich darüber informiert, dass ihre Kinder am 28. März an einem Ramadan-Fastenbrechen teilnehmen müssen. Das berichtet unter anderem der „Focus“ am Donnerstag. Medienberichten zufolge hieß es in dem Schreiben, dass die Veranstaltung verpflichtend sei, da ein anderer Unterricht dafür entfalle. Selbst nicht-muslimische Schüler sollten Speisen mitbringen.

Insbesondere nicht-religiöse Eltern äußerten sich Medienberichten zufolge verärgert. Ein Vater kritisierte, dass christliche Feiertage an der Schule nicht mit Pflichtveranstaltungen begangen würden, der Ramadan jedoch schon.

Nachdem das Schreiben öffentlich wurde, griff der Berliner Senat ein. Er stellte klar, dass religiöse Veranstaltungen an staatlichen Schulen nicht verpflichtend sein dürfen und die Einladung gegen das Neutralitätsgebot verstoße. Nach Rücksprache mit der Schulaufsicht und der Schule sei sichergestellt worden, dass die Teilnahme freiwillig bleibe und kein Unterricht ausfalle.

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