Paragraf 218 im Strafgesetzbuch wird in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr angerührt. Ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag, der Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen erlauben wollte, hatte zuvor eine beträchtliche Anzahl an Unterstützern unter den Abgeordneten für sich gewonnen. Unklar blieb bis zuletzt, ob es am Ende für eine Mehrheit im Bundestag reichen würde.
Doch zuvor hätte der Rechtsausschuss das Gesetzesvorhaben allerdings erst in den Bundestag zur Abstimmung einbringen müssen. Dazu wäre eine Mehrheit der 39 Mitglieder des Rechtsausschusses nötig gewesen. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei, die für die Legalisierung sind, haben zusammen im Rechtsausschuss keine Mehrheit – es waren also Stimmen aus anderen Parteien erforderlich. Die FDP, die vier Abgeordnete stellt, signalisierte aber bereits im Vorfeld laut einem Bericht von „t-online“, dass sie nicht zustimmen würde.
Die Sitzung des Rechtsausschusses bestand daher auch nur aus einer Anhörung von Gutachtern, in denen die sehr kontroversen Ansichten aus medizinischer, juristischer und politischer Sicht deutlich wurden. Eine weitere Sitzung wurde allerdings nicht anberaumt. Diese wäre aber nötig gewesen, um den Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung stellen zu lassen. Für einen erneuten Anlauf dürfte bis zur Neuwahl des Bundestages am 23. Februar keine Zeit mehr sein.
Die Initiatorinnen erklärten laut dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Anschluss in Berlin, sie wollten als Gruppe eine Abstimmung „nur mit einer klaren demokratischen Mehrheit erwirken“. Ohne Unterstützung von Union und FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. „Diese rote Linie überschreiten wir nicht“, ließ die Gruppe laut epd erklären.
Ampel-Aus machte Vorstoß möglich
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft grundsätzlich erlaubt sind – aktuell sind sie grundsätzlich verboten, wenn auch unter bestimmten Bedingungen straffrei. Es soll weiterhin eine Beratungspflicht geben, die dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch sollen aber entfallen. Außerdem sollen die Krankenkassen die Kosten für die Abtreibung übernehmen. Bisher werden die Kosten nur in Ausnahmefällen übernommen.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung war das Vorhaben nicht vorgesehen, da die FDP ethische Bedenken anführten. Nach dem Bruch der Koalition hatten Parlamentarier den Antrag erstmals eingebracht.
Wie sind Abtreibungen in Deutschland geregelt?
In Deutschland ist Abtreibung grundsätzlich strafbar (Paragraf 218 StGB). Sie bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei:
- Beratungspflicht: Schwangere müssen sich bei einer anerkannten Stelle beraten lassen. Diese soll nicht nur neutral informieren, sondern auch ausdrücklich dazu ermutigen, das Kind auszutragen. Ziel ist es, Hilfen und Perspektiven aufzuzeigen, um das Kind auszutragen.
- Frist von zwölf Wochen: Ein straffreier Abbruch ist bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Empfängnis möglich. Zwischen Beratung und Eingriff müssen mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen.
- Medizinische und kriminologische Indikation: Nach der zwölften Woche ist ein Abbruch erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter ernsthaft gefährdet sind, oder die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist.
Wie kam es zu dieser Regelung?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat verpflichtet ist, das Recht auf Leben ungeborener Kinder zu schützen, da es durch das Grundgesetz garantiert ist. Gleichzeitig müsse der Staat aber die Rechte und die Selbstbestimmung der Schwangeren achten. Die gesetzliche Regelung versucht, beide Interessen zu vereinbaren. Die heutige Regelung gilt daher als Kompromiss, der die Balance zwischen dem Schutz des ungeborenen Menschen und den Grundrechten der Schwangeren sucht.