Kirchen lehnen Widerspruchsregelung ab

Organspende brauche eine bewusste Entscheidung, sagen die Kirchen. Sie sind deshalb gegen die Widerspruchslösung. Zur Organspende ermutigen wolle man trotzdem.
Von Swanhild Brenneke

Die beiden großen Kirchen haben sich gegen die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. Die Organspende sei „eine hoch geschätzte Gabe“, die Leben retten könne, sagte die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anne Gidion, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie brauche aber eine bewusste, persönliche und freiwillige Entscheidung. „Ein fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung“, sagte Gidion anlässlich einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags, zu der Gidion als Sachverständige geladen ist.

Eine Gruppe von Abgeordneten hat einen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes vorgelegt. Bislang gilt, dass Organspender nur derjenige ist, der dem zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder dessen Angehörige nach dem Tod zustimmen. Die Antragsteller wollen die Widerspruchsregelung einführen, womit all diejenigen Organspender sind, die dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie hoffen, dadurch die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

In einer für die Anhörung abgegebenen Stellungnahme der Kirchen heißt es, man ermutige explizit dazu, sich nach dem Tod als Organspender zur Verfügung zu stellen. Ohne ausdrücklichen Widerspruch aber eine Zustimmung zu unterstellen, halte man aber aus ethischen, theologischen und auch rechtlichen Gründen für problematisch.

„Menschen haben unterschiedliche Gründe, sich nicht mit dem Thema Organspende zu befassen: Fehlendes Wissen, sprachliche Hürden, kein digitaler Zugang, persönliche Scheu“, sagte Gidion. Zudem müssten auch Angehörige die Chance haben, sich mit der Situation der Spende zu beschäftigen, da sie den Sterbeprozess verändere.

Bei der Anhörung am Mittwochnachmittag werden Expertinnen und Experten aus Medizin und Recht angehört. Die Bundesärztekammer plädiert in einer Stellungnahme für die Einführung der Widerspruchsregelung.

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