Abtreibung: Union empört über Abgeordnetenvorstoß

Eine Gruppe von Abgeordneten will noch vor den geplanten Neuwahlen im Februar Abtreibungen teilweise legalisieren – darunter auch Kanzler Scholz. CDU-Chef Merz sieht den gesellschaftlichen Frieden in Gefahr.
Von Nicolai Franz
Friedrich Merz wird der Kanzlerkandidat der Union für die Bundestagswahl 2025

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hat den Vorstoß zu einer Freigabe von Abtreibungen bis zum dritten Monat scharf kritisiert. Vor allem kritisierte er Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der den Entwurf einer Abgeordnetengruppe unterschrieben hatte.

Die Gruppe will Abtreibungen noch in den letzten Wochen dieser Legislaturperiode teilweise erlauben – also noch bis zum 23. Februar 2025, an dem das Parlament voraussichtlich neu gewählt wird.

„Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint“, erklärte Merz laut „Tagesschau“.

Die Abgeordnetengruppe wolle den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch „im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abschaffen“. Es gehe um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.

Für dieses Thema brauche man Zeit und Gutachten darüber, was verfassungsrechtlich zulässig sei. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Entscheidung noch in jetziger Periode gefordert

Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung erlaubt, wenn die Schwangere sich in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt und bis zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs eine dreitägige Bedenkzeit einhält. Bei medizinischen Gründen – wie einer Bedrohung des Lebens der Frau –oder nach einer Vergewaltigung ist ein Abbruch auch nach der zwölften Woche zulässig.

Auf diese Regelung hatte sich der Deutsche Bundestag 1995 geeinigt, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1993 eine Regelung angemahnt hatte. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil das Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes betont.

„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, hatte die „Tagesschau“ die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge am Donnerstag zitiert. Im Gesetzentwurf kritisieren die Unterzeichner, die aktuelle Regelung greife „in verschiedene Grundrechte der Frau – genauer: aller Menschen, die schwanger werden können – ein“. Es soll weiter eine Beratungspflicht geben, allerdings soll die dreitägige Bedenkzeit wegfallen, die Teil des Schutzkonzepts des ungeborenen Lebens ist. Bei Verstößen dagegen soll sich nur der Arzt strafbar machen, die Schwangere nicht. Zudem sollen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch künftig von der Krankenversicherung übernommen werden. Aktuell zahlen Frauen Abtreibungen in der Regel selbst.

Laut epd unterstützen 236 Abgeordnete aus den Reihen der SPD, den Grünen und der Linkspartei den Antrag. Aktuell hat der Deutsche Bundestag 734 Mitglieder.

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