Kurz nach dem Scheitern der Ampelkoalition hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten am Donnerstag einen Antrag auf die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag eingebracht. Ziel der Parlamentarier ist es, noch vor der Bundestagswahl im Februar Abtreibungen zu legalisieren. „Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, zitiert tagesschau.de die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge. Der Bundestag kann noch bis zur Neuwahl am 23. Februar Gesetze beschließen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Abtreibungen bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft straffrei sind. Bisher sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 zwar strafbar, werden aber nicht geahndet, wenn sich die Schwangere an die entsprechenden Regelungen hält. Eine der wichtigsten Änderungen soll außerdem sein, dass Abtreibungen dann im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden und nicht mehr im Strafgesetz.
Die Beratungspflicht vor einem Abbruch soll weiterhin bestehen, die dreitägige Wartezeit zwischen Beratungstermin und Abbruch soll jedoch wegfallen. Die Kosten für Abtreibungen sollen die Krankenkassen übernehmen. Wenn eine Frau ohne vorherige Beratung einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lässt, soll sich nur noch der Arzt strafbar machen. Die Frau soll straffrei bleiben.
Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) unterstützen den Antrag 236 Abgeordnete: Frauen aus der SPD, von den Grünen und aus der Gruppe Die Linke. Vor dem Bruch der Ampelkoalition waren auch FDP-Abgeordnete dabei. Über den Gesetzesentwurf soll nach Wunsch der Antragstellerinnen in drei Wochen im Bundestag beraten werden. Allerdings sei noch nicht sicher, ob das gelingt.
Unterstützt wird der Antrag auch von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Frauen müssten selbstbestimmt über ihre Schwangerschaft entscheiden, „ohne kriminalisiert zu werden“, sagte sie. Die „Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“, eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, hatte im Frühjahr bereits die Legalisierung von Abtreibungen empfohlen. Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf bezieht sich darauf.