Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bundesinnenministerium (BMI) dem Portal „Nius“ Auskunft über Presseorgane geben muss, gegen die es 2022 vor Gericht Unterlassungsbegehren gestellt hat. Zudem muss das Ministerium die Gründe für seine Beanstandungen offenlegen.
Hintergrund zu dem Urteil ist eine Recherche von „Nius“. Das Online-Portal war der Frage nachgegangen, ob die Ampel-Regierung verstärkt gerichtlich gegen bestimmte Medien vorgeht und ob davon nur bestimmte Pressevertreter betroffen sind. Dazu hatte „Nius“ die Bundesministerien um entsprechende Auskunft gebeten.
„Gesteigertes öffentliches Interesse“
Das Ministerium von Nancy Faeser (SPD) hatte erklärt, in einem Fall gegen Journalisten außergerichtlich vorgegangen zu sein. Aus welchem Grund und gegen wen das Ministerium vorgegangen war, hatte das BMI jedoch verschwiegen. Dies aber hielt „Nius“ für relevant, um etwa beurteilen zu können, ob es selbst mehr im Fokus von Unterlassungsklagen steht als andere Medien.
Mit Recht, befand das Gericht in seinem Urteil (Az. OVG 6 S 37/24) vom 18. Oktober und stellte fest, dass das „Online-Nachrichtenportal einen verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch“ habe. Zudem „bestehe hinsichtlich des in Rede stehenden Auskunftsbegehrens ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein Aktualitätsbezug“. Und weiter: „Der Antragsteller habe hinreichend dargelegt, dass es sich beim Vorgehen der Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe.“ Der Beschluss ist nach Angaben einer Pressemitteilung des Gerichts „unanfechtbar“. Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom Montag hat das Innenministerium von „Nius“ eine Frist bis zum 28. Oktober erhalten, um die geforderten Informationen zu liefern.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der „Nius“ vertritt und für seinen Mandanten verschiedene presserechtliche Verfahren gegen Regierungsstellen gewonnen hat, erklärte am Montag gegenüber der „Welt“: „Darüber kann man sich als Anwalt freuen oder als Bürger fassungslos sein angesichts der Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Regierung die Rechte der freien Presse rechtswidrig ignoriert.“