Gerichtshof stützt umstrittenes Prostitutionsverbot in Frankreich

Das französische Antiprostitutionsgesetz ist umstritten. Nun hat jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt, dass es mit den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention kompatibel ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass das umstrittene französische Antiprostitutionsgesetz mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Die Straßburger Richter stellten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einstimmig fest, dass die französischen Behörden ihren Ermessensspielraum nicht überschritten hätten.

Die französische Nationalversammlung hatte 2016 ein Gesetz verabschiedet, das den Kauf sexueller Dienstleistungen verbietet, nicht aber das Angebot. Den Freiern drohen Geldbußen. 261 Sexarbeiter hatten vor dem Menschenrechtsgerichtshof Klage eingereicht. Laut Gerichtshof für Menschenrechte argumentierten sie, das Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen beeinträchtige die physische und psychische Gesundheit von Personen, die wie sie als Prostituierte tätig seien, und verletze ihr Recht auf Achtung ihres Privatlebens, welches das Recht auf persönliche Autonomie und sexuelle Freiheit umfasse.

Französische Gesetzgebung verstößt nicht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Straßburger Richter entschieden, dass die französische Gesetzgebung nicht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Sie betonten, dass die Regelung der Prostitution sehr sensible moralische und ethische Fragen aufwerfe. Dabei gebe es weder unter den Mitgliedstaaten des Europarats noch innerhalb der verschiedenen internationalen Organisationen eine gemeinsame Auffassung über den richtigen Umgang.

Frankreich habe innerhalb seines Ermessensspielraums gehandelt. Die Richter riefen die französischen Behörden auf, ihren Ansatz ständig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den gesellschaftlichen Entwicklungen und internationalen Normen gerecht zu werden.

epd
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