Im Bundestag hat sich eine dritte Parlamentariergruppe gebildet, die einen Gesetzvorschlag für die Regulierung der Sterbehilfe vorlegen möchte. Grünen-Politiker Armin Grau hat dies dem Evangelischen Pressedienst bestätigt. Die interfraktionelle Gruppe wolle eine Regelung vorlegen, „die dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben gerecht wird und gleichzeitig ein angemessenes Schutzkonzept für Suizidwillige beinhaltet“. Weitere Details wurden nicht bekannt.
Um eine gesetzliche Regelung wird gerungen, seitdem das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden hatte, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz, bei der einem Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament überlassen, jedoch nicht verabreicht wird.
„Vorhaben in dieser Legislatur abschließen“
Im vergangenen Jahr wurden zwei Anträge jeweils fraktionsübergreifender Gruppen für eine klare Regelung dieser Form der Sterbehilfe abgelehnt. Grau sagte, aktuell erfolge Suizidassistenz im Wesentlichen nur mit Hilfe von kommerziellen Sterbehilfevereinen, ohne dass es gesetzliche Vorgaben zur Einschätzung der Freiverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit des Suizidwillens gibt. „Diese aktuelle Praxis halte ich für unbefriedigend und eine zeitnahe Regelung für erforderlich“, sagte der habilitierte Neurologe.
Grau sagte, die Gesetzesinitiative seiner Gruppe sei „bereits weit vorangeschritten“. Man führe laufend Gespräche mit Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen, Verbänden und Einzelpersonen und wolle diese „in jedem Fall noch in dieser Legislaturperiode, idealerweise dieses Jahr, abschließen“.
Auch die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Katrin Helling-Plahr (FDP), die zu den Initiatoren der im vergangenen Jahr gescheiterten Anträge gehörten und bereits im Oktober einen neuen Anlauf ankündigten, äußerten im „Tagesspiegel“ den Wunsch, noch in dieser Wahlperiode zu einer Regelung zu kommen.