Religionsunterricht bleibt in Berlin freiwillig

Religion sollte in Berlin wieder festes Unterrichtsfach werden. Obwohl das im Koalitionsvertrag verankert ist, hat man sich nun erst einmal dagegen entschieden. Ein Grund könnte Personalmangel sein.
Von Swanhild Brenneke
Schüler im Unterricht

Eigentlich sollte der Religionsunterricht in Berlin wieder als reguläres Unterrichtsfach eingeführt werden. So sieht es zumindest der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung vor, die seit 2023 in Berlin regiert. Religion als Wahlpflichtfach ist dort festgehalten.

Nun stellte der Berliner Senat das neue Schulgesetz vor, das im August in Kraft tritt. Katharina Günther-Wünsch (CDU), Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, erklärte bei der Vorstellung zum Thema Religionsunterricht: „Künftig wird im Schulgesetz ausdrücklich festgehalten, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das Recht haben, entsprechenden Unterricht anzubieten. Wenn die Nachfrage besteht und ein Träger daher diesen anbieten möchte, steht diese Entscheidung nicht zur Disposition der Schule.“

Das bedeutet, Religion wird doch nicht verpflichtend, sondern bleibt freiwillig und wie bisher geregelt: Die Kirchen können Bekenntnisunterricht in eigener Verantwortung und als Zusatzangebot erteilen – als reines Wahlfach. 

Auf Nachfrage von PRO, warum man vom Koalitionsvertrag abgewichen ist, teilte die zuständige Pressestelle mit: Es sei klar gewesen, „dass es in drei Jahren eine Herausforderung ist, ein reguläres Unterrichtsfach zu implementieren“. Rahmenlehrpläne müssten angepasst werden. Außerdem müsse zuerst das nötige Personal qualifiziert werden. Das brauche Zeit.

Religionsunterricht sei nun als erster Schritt schulgesetzlich verankert und werde damit gestärkt und aufgewertet. Auch wenn die Teilnahme nicht verpflichtend sei, werde ab Sommer zum ersten Mal an alle Siebtklässler ein Formular mit der Möglichkeit zur freiwilligen Anmeldung ausgeteilt. „Es bleibt weiterhin das Ziel, Religion als Unterrichtsfach in die Schulen zu bringen.“

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