Kirchen und Religionspolitiker stören sich an der anstehenden Sitzung des Bundeswahlausschusses für die Europawahl ausgerechnet am Karfreitag. Die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Anne Gidion, sagte dem „Spiegel“, sie bedaure, dass der Ausschuss verpflichtet sei, an einem der höchsten christlichen Feiertage zu tagen.
Laut Europawahlgesetz muss der Ausschuss genau 72 Tage vor der Wahl für das EU-Parlament über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern entscheiden. Für die anstehende Europawahl am 9. Juni in Deutschland fällt das genau auf den Karfreitag, dem 29. März.
Dem Bericht vom Freitag zufolge hatte bereits Anfang des Jahres das „Bündnis C – Christen für Deutschland“ auf den Umstand hingewiesen und gefordert, das Gesetz so zu ändern, dass die Sitzung auf den Werktag vor dem christlichen Feiertag verlegt werden kann. Auch SPD, FDP und die Deutsche Bischofskonferenz sind laut „Spiegel“ für eine Änderung des Gesetzes.
„Es wäre besser, wenn das Europawahlgesetz in diesem Punkt Ausnahmen für gesetzliche Feiertage zuließe“, sagte Gidion. „Es spricht nichts gegen eine eingehende Prüfung, ob sich das Gesetz in diesem Punkt für künftige Europawahlen flexibilisieren lässt“, sagte nun die religionspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Sandra Bubendorfer-Licht, dem „Spiegel“. Auch der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, findet den Termin ungünstig. „Feiertag ist Feiertag“, sagte er. Das müsse auch für Wahlausschüsse gelten.
Karfreitag ist ein zentraler kirchlicher Feier- und Gedenktag und gehört zu den sogenannten stillen Feiertagen. Öffentliche Sportveranstaltungen, Jahrmärkte, Musik- und Tanzveranstaltungen fallen am Karfreitag aus.