Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht vor, dass Demonstrationen vor Einrichtungen, die Abtreibungen oder Schwangerschaftskonfliktberatungen durchführen, künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Laut Bundesfamilienministerium soll das Schwangerschaftskonfliktgesetz entsprechend geändert werden.
In der Gesetzesvorlage, die noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, heißt es, „bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“, die geeignet seien „die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“ sollen künftig untersagt werden. Dies gelte für den Bereich von 100 Metern um den Eingang der Einrichtungen herum.
Paus: „Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen“
Untersagt sei damit etwa, Schwangeren oder Mitarbeitern den Zugang zu Gebäuden durch Hindernisse zu erschweren oder „Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren“. Verstöße sollen mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) teilte mit, schwangere Frauen seien „wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen“ zu schützen. Und weiter: „Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen – auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird.“ Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre es die zweite Änderung der Ampel-Regierung im Bereich Schwangerschaftsabbrüche. Bereits im Juni 2022 hatten sie das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft.