Der Rücktritt der EKD-Ratsvorsitzenden und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, wird noch einmal aufgearbeitet. Die Kirchenleitung der Landeskirche hat nun eine externe Untersuchung beschlossen. Eine Kanzlei soll die rechtlichen Aspekte des Vorgangs untersuchen sowie disziplinar- und arbeitsrechtliche Fragen klären.
Kurschus war im November im Zusammenhang mit einem Verdachtsfall auf sexualisierte Gewalt in Siegen zurückgetreten. Dort war sie früher im Kirchenkreis Gemeindepfarrerin. Ihr war vorgeworfen worden, sie habe seit vielen Jahren vom übergriffigen Verhalten eines damaligen Kirchenmitarbeiters gewusst und nicht adäquat reagiert. Die Theologin hatte ihren Rücktritt mit einem öffentlichen Vertrauensverlust begründet, in der Sache sei sie mit sich aber im Reinen.
Wie die Landeskirche mitteilte, wird die Prüfung einer Kanzlei übertragen, „die von der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der EKD für Aufarbeitungsprozesse empfohlen wird“. Auf Grundlage des Ergebnisses sollen notwendige Verfahren geführt werden. Zudem sollen Sozial- und Kommunikationswissenschaftler den Fall aufarbeiten.
„Voll umfängliche und unabhängige Aufklärung“
Kurschus selbst findet das Vorgehen richtig: „Das entspricht dem von mir auch schon als Präses formulierten Anliegen und Anspruch auf umfängliche unabhängige Aufklärung.“ Die Ausschreibung für die Untersuchung soll laut Kirchenleitung zeitnah erfolgen.