Obwohl sie November vergangenen Jahres zum zweiten Mal freigesprochen wurde, geht die Staatsanwaltschaft erneut gegen die finnische Politikerin Päivi Räsänen vor. Der Staatsanwalt hat beantragt, beim Obersten Gerichtshof gegen das Urteil Berufung einlegen zu dürfen. Räsänen wird der Hassrede beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Geldstrafe von mehreren Zehntausend Euro für die Politikerin und eine Zensur ihrer Publikationen, die sie zusammen mit dem finnischen Bischof Juhana Pohjola veröffentlicht hatte. Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob er sich mit dem Fall befassen wird.
Im Jahr 2019 postete Räsänen ein Bild auf Twitter, das die Unterstützung des LGBTQ Events „Pride 2019“ durch die Kirche kritisierte. Im Prozess ging es unter anderem dann auch um eine 2004 verfasste Broschüre mit dem Titel „Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage“. Daran war auch Bischof Pohjola beteiligt. Auch ein Radiointerview aus dem Jahr 2019 stand im Fokus. Die gerichtliche Auseinandersetzung zog sich mehrere Jahre hin.
Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, soll Räsänen bald vor dem Obersten Gericht Finnlands aussagen, wo der Fall nun noch einmal aufgenommen werden könnte. Nachdem sie bereits zweimal freigesprochen wurde, habe sie aber keine Angst vor der Anhörung, sagte die Politikerin nach Angaben der Menschenrechtsorganisation ADF International. Natürlich berge jede Verhandlung Risiken. Doch ein Freispruch vom Obersten Gericht werde einen noch stärkeren Präzedenzfall schaffen für das Recht auf freie Meinungsäußerung und für Religionsfreiheit. Im Zweifel sei sie sogar bereit, diese Rechte auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verteidigen, sagte sie.
Päivi Räsänen war von 2011 bis 2015 finnische Innenministerin. Von 2004 bis 2015 war sie Vorsitzende der Christdemokraten (KD). Seit 1995 sitzt sie im Parlament. Die Mutter von fünf Kindern ist außerdem aktives Mitglied der Finnischen Lutherischen Kirche.