Bätzing: „Jeder Mensch ist vom ersten bis zum letzten Augenblick in seiner Würde unantastbar“

Die Debatte über eine Neuregelung des assistierten Suizids geht weiter. Deutschlands Chefkatholik fand nun deutliche Worte.
Der Limburger Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing erwägt in einem Essay mögliche zukünftige Perspektiven auf die Corona-Krise

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat in der Debatte um gesetzliche Änderungen beim assistierten Suizid und zum Schwangerschaftsabbruch die unverletzliche Würde jedes Menschen betont. „Jeder Mensch ist vom ersten bis zum letzten Augenblick in seiner Würde unantastbar, keine Verfügungsmasse von irgendwem oder irgendwas, denn jeder Mensch ist Gottes Heiligtum“, sagte Bätzing laut Manuskript am Montagabend in seiner Predigt im Eröffnungsgottesdienst zur Herbst-Vollversammlung der Bischofskonferenz in Wiesbaden.

Er forderte „eine ausgeglichene Balance zwischen der Selbstbestimmung und dem Lebensschutz“. Ungeborene Kinder im Mutterleib brauchten eine starke Lobby. Es seien keine „Substanzen menschlichen Ursprungs“, wie dies eine geplante EU-Verordnung vereinnahmend meine, sagte der Limburger Bischof. Aber zugleich brauchten Frauen im Schwangerschaftskonflikt und ihre Familien alle nur denkbare Unterstützung durch Beratung und konkrete Hilfen.

Suizid: Menschen nicht unter Druck setzen

Menschen am Ende des Lebens dürften nicht aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder ideologischen Gründen unter Druck geraten, ihrem Leben ein Ende zu setzen, sagte Bätzing. Stattdessen müsse die nötige Gesetzgebung Schutzräume des Lebens ermöglichen und Palliativmedizin, Hospizarbeit und Suizidprävention deutlicher unterstützen.

Bis Donnerstag beraten die katholischen Bischöfe in Wiesbaden über den Fortgang kirchlicher Reformen und die Prävention von Missbrauch. Auf der Agenda stehen auch Diskussionen zu politischen Themen, wie die gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids und der Umgang mit der AfD.

Im Juli waren zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe im Bundestag gescheitert. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 entschieden hatte, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht umfasst, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Damit kippte es das Verbot zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Die katholische und evangelische Kirche sprechen sich für einen neuen Versuch der gesetzlichen Regelung aus.

epd
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