Selbstbestimmungsgesetz stockt

Eigentlich sollte das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition im Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause das Kabinett hinter sich lassen. Dem Vorhaben hat das Bundesinnenministerium nun eine Absage erteilt.
Von Norbert Schäfer
Transgender

Am Kabinettsentwurf zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz, das transgeschlechtlichen Menschen die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag erleichtern soll, hat offenbar das Bundesinnenministerium (BMI) Bedenken angemeldet. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Demnach sieht das Innenministerium den Entwurf kritisch, weil Kriminelle das geplante Gesetz ausnützen könnten, um der Strafverfolgung zu entgehen und unterzutauchen.

Wegen der Einwände aus dem BMI ist der Entwurf entgegen der eigentlichen Planung nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause im Kabinett diskutiert worden. Die parlamentarische Sommerpause dauert in der Regel zwei Monate, von Juli bis August.

Das Ministerium fordert dem Bericht zufolge, dass Sicherheitsbehörden von einer Namens- und Geschlechtsänderung erfahren müssten, damit Kriminelle ihre Identität nicht verschleiern können.

Früherer Name und Geschlecht sollten gestrichen werden

Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf sollen frühere Namen und Geschlechtszuordnungen nämlich gestrichen werden. Der Entwurf sieht derzeit vor, dass der ehemalige Name und das einstige Geschlecht einer Person nur in Ausnahmefällen offengelegt werden dürfen. Damit droht, dass wichtige Informationen über Vorstrafen oder Waffenbesitz einer Person nach einem erfolgten Namenswechsel von Behörden nicht mehr zuordenbar sind.

Der „Spiegel“ schreibt, dass man im Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) ob der jüngst geäußerten Bedenken „gereizt“ sei. „Von einer Blockade in letzter Sekunde ist die Rede – obwohl die Eckpunkte für das Gesetz seit einem Jahr vorliegen“, schreibt das Magazin. Das BMI unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) beteure unterdessen, nicht erst kürzlich die Bedenken an dem Entwurf gegenüber Buschmann und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geäußert zu haben.

Ein Sprecher des BMI erklärte auf PRO-Anfrage vom Montag hin, dass das Ministerium vom Bundesministerium für Familie und dem Bundesministerium der Justiz „im Rahmen der regulären Ressortabstimmung beteiligt und um Stellungnahme gebeten“ worden sei. „Das BMI hat den Gesetzentwurf geprüft und Stellungnahmen hierzu abgegeben“, hieß es. Das BMI begleite dieses Vorhaben konstruktiv.

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