Abtreibungsparagraf: Kommission ohne Kirchenvertreter

Das Gesundheitsministerium hat die Mitglieder der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin bekannt gegeben. Unter den 18 Experten ist kein Theologe.
Von Johannes Schwarz
Karl Lauterbach

Die Bundesregierung hat in der Debatte um eine mögliche Regelung der Abtreibung außerhalb des Strafrechts eine Expertenkommission berufen. Dies bestätigte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag.

Insgesamt werden 18 Experten in der Kommission vertreten sein, teilte das Ministerium gegenüber PRO mit. Alle Mitglieder sind Professoren, darunter aus den Bereichen Ethik, Medizin, Verfassungsrecht, Familienrecht und Öffentliches Recht. Die Kommission werde „zeitnah“ ihre Arbeit aufnehmen, hieß es weiter.

Zu den drei männlichen Mitgliedern besteht die Kommission aus 15 Frauen. Unter ihnen die ehemalige Ethikrat-Vorsitzende, Christiane Woppen. Sie bringt medizinische und ethische Expertise mit. Neben Woppen sind die Sexualwissenschaftlerin Maika Böhm, die Ärztinnen Stephanie Wallwiener und Katharina Hancke, sowie der Psychologe Bernhard Strauß Mitglied der Kommission.

Für den Bereich Recht sind unter anderem die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, Maria Wersing und die Strafrechtlerin Bettina Weißler vertreten. Berufen wurde außerdem der Familienrechtler Tobias Heims und der Medizinrechtler Jochen Taupitz. Neben der Gesundheitswissenschaftlerin und Sozialforscherin Daphne Hahn werden weitere Experten in der Kommission eingesetzt.

Mitglieder der Kommission sind:

1.            Maika Böhm, Sexualwissenschaftlerin

2.           Frauke Brosius-Gersdorf, Juristin für Öffentliches Recht

3.            Daphne Hahn, Gesundheitswissenschaftlerin und Sozialforscherin

4.            Paulina Starski, Juristin für Öffentliches Recht

5.            Stephanie Wallwiener, Ärztin

6.            Bettina Weißer, Strafrechtlerin

7.            Maria Wersig, Juristin und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds

8.            Christiane Woopen, Medizinethikerin

9.            Liane Wörner, Strafrechtlerin

10.          Susanne Lilian Gössl, Rechtswissenschaftlerin

11.          Sigrid Graumann, Biologin und Humanethikerin

12.          Katharina Hancke, Ärztin

13.          Tobias Helms, Familienrechtler

14.          Ute Sacksofsky, Verfassungsrechtlerin

15.          Bernhard Strauß, Psychologe

16.          Jochen Taupitz, Medizinrechtler

17.          Friederike Wapler, Rechtsphilosophin

18.          Claudia Wiesemann, Medizinethikerin

Auf Nachfrage machte das Bundesgesundheitsministerium keine Angaben über eine mögliche Beteiligung von Kirchen und anderen gesellschaftlichen Akteuren an der Kommission.

Lauterbach: Alle Seiten mitnehmen

Gegenüber dem Spiegel erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Die politische Entscheidung komplexer ethischer Fragen braucht eine gute wissenschaftliche Basis.“ Daher sei er erfreut, dass sich 18 „hochdekorierte“ Experten für die Arbeit in der Kommission bereiterklärt haben.

„Es geht um äußerst schwierige Fragen: ob ein Schwangerschaftsabbruch auch außerhalb der jetzt geltenden Gesetze möglich sein soll, ob Eizellspenden legalisiert werden und ob wir Leihmutterschaft erlauben.“ Die Kommission werde eine emotionsgeladene Diskussion anstoßen. „Alle Seiten dabei mitzunehmen und dann zu einem gesellschaftlich respektierten Konsens zu kommen, ist das Ziel dieses Prozesses.“

Die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte bereits im Koalitionsvertrag eine solche Kommission vereinbart. Neben dem Abtreibungsrecht sollen weitere Themen der sogenannten „reproduktiven Rechte“ diskutiert werden.

Nach bisherigem Recht sind durch den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Dies ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft. Sollte die Bundesregierung den Paragrafen 218 streichen wollen, will die bayerische Landesregierung dagegen klagen.

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