Kopftuchverbot: Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde Berlins nicht angenommen. Ein generelles Kopftuchverbot in Schulen ist somit nicht rechtens. Das Urteil könnte für Berlin weitreichende Folgen haben.
Von Johannes Schwarz
Darüber, ob Staatsbedienstete ein Kopftuch tragen dürfen oder nicht, gibt es Uneinigkeit (Symbolbild)

An Berliner Schulen darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin nicht an. Das Bundesarbeitsgericht urteilte bereits vor zwei Jahren in der Sache und sah das Kopftuchverbot als grundgesetzwidrig an. Nun nahm das höchste Gericht in Karlsruhe die Beschwerde „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an.“ Dies teilte das Gericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Im Sommer 2020 sah das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Berliner Gesetz, ein generelles Kopftuchverbot umzusetzen als gesetzeswidrig an. Seinerzeit verwies das Gericht auf die geltende Religionsfreiheit. Damals erhielt eine Muslimin eine 5.129 Euro hohe Entschädigungszahlung, da sie aufgrund des Kopftuches nicht als Lehrerin eingestellt wurde. Dagegen legte Berlin im Februar 2021 Beschwerde ein.

Lehrerinnen kann jedoch das Tragen eines Kopftuches untersagt werden, wenn sie Religions- oder Weltanschauungsunterricht erteilen. Außerdem gilt das Verbot weiterhin für Angestellte in beruflichen Schulen und in Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges.

Dieses Gesetz fußt auf dem Neutralitätsgesetz des Landes Berlin von 2005. Im deutschlandweiten Vergleich hat Berlin die weitestgehende Regelung bezüglich des Kopftuchverbots. Mit der Nichtbefassung des Verfassungsgerichts wird das Berliner Neutralitätsgesetz erneut infrage gestellt. Mehrere Parteien, darunter CDU und Bündnis 90/Die Grünen, wollen das Neutralitätsgesetz nun anpassen. Ob und inwiefern dies geschehen kann, hängt auch von der Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar ab.

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5 Antworten

  1. Warum diese entpersönlichende Wortwahl „Lehrkräfte“?
    Geht es da nur um die Personal“ressource“, oder um Lehrer, d.h. um Menschen mit einem bestimmten Beruf?

    Mit dem Wort Lehrerin hätte man hier die genau zutreffendere und wertschätzendere Wortwahl getroffen.

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  2. „Kopftuchverbot als grundgesetzwidrig“

    Das eigentliche Problem ist hier wieder einmal, dass der Staat versucht eine rein formelhafte Neutralität zu erzwingen. Das führt dazu, das mit dem Kopftuch (was nicht für den Islam vorgeschrieben ist, sondern eine bestimmte politische Richtung des Islams präsentiert), auch alle anderen religiösen Symbole (Kreuz, Kippa) verboten werden.
    Damit erklärt der Staat sich zur „religionsfreien Zone“ und das ist natürlich nicht mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren.

    Notwendig wäre die feine Differenzierung, ob ein Symbol für das Bekenntnis des Trägers steht, oder einen universellen Machtanspruch gegenüber allen anderen zu erzwingen versucht.
    Da ist z.B. ein Muezzinruf ganz anders zu beurteilen, als ein Kreuz, das das Symbol für Leiden und Vergebung ist.

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  3. Ganz ehrlich gesagt: Die ganze Kopftuch-Debatte, lohnt sich das Ganze überhaupt? Wir regen uns über vollkommen periphäre Dinge auf, als ob wir sonst keine Probleme hätten.

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    1. Wer ist „wir“?
      Es gibt Menschen, für die diese Dinge eben nicht „periphär“ sind.
      Und ich nehme nicht wahr, dass irgendjemand sich darüber „aufregt“, „als ob wir sonst keine Probleme hätten“… Außer Ihnen…

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