Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung sind eingestellt worden. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner am Montag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Berlin. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Nach Büchners Worten hat sich allerdings inzwischen ein Antragsteller gegen den Einstellungsbescheid gewandt. Daher liege die Sache jetzt noch beim Generalstaatsanwalt, die Prüfung dauere an.
Abbas war Mitte August zu einem Gespräch im Kanzleramt in Berlin. Bei der anschließenden Pressekonferenz sagte er, Israel habe „50 Massaker“, „50 Holocausts“ in 50 palästinensischen Dörfern und Städten verübt. Der Vorfall hatte breite Empörung ausgelöst, auch weil Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf diese Aussage nicht sofort reagierte.
Die „Bild“-Zeitung zitierte am Montag in einem online veröffentlichten Bericht aus dem Einstellungsbescheid, dass für eine Strafbarkeit der entsprechenden Äußerungen „keine zureichenden Anhaltspunkte“ gesehen würden. Der Berliner Staatsanwaltschaft zufolge habe Abbas demnach lediglich das Ziel gehabt, die „aus seiner Sicht von der israelischen Armee begangenen Taten besonders hervorzuheben und auf deren Unrecht hinzuweisen, wobei er sich eines historisch äußerst unpassenden Vergleichs bemühte“.
Mit wenig Verständnis reagierte laut „Bild“ der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster: „Dass die Aussagen von Mahmud Abbas im Bundeskanzleramt juristisch keine Konsequenzen haben sollen, ist schwer nachvollziehbar.“
2 Antworten
Seit wann werden bei uns denn ausländische Präsidenten angeklagt? Vielleicht sollte man dann auch G.W. Bush anklagen wegen dem völkerrechtswidrigen Irak-Krieg.
@Maik: Die vorgeworfene Straftat wurde in Deutschland begangen, unterliegt also der deutschen Gerichtsbarkeit. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__3.html