Am 7. Juli hat das EU-Parlament einen Antrag beschlossen, der das Urteil des amerikanischen Supreme Courts zur Abtreibung kritisiert und darüber hinaus in der EU-Grundrechtecharta ein Recht auf Abtreibung fordert. Warum sie beides für falsch hält, hat die hessische CDU-Politikerin Lucia Puttrich in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) dargelegt.
Das EU-Parlament habe die Pflicht, die Gewaltenteilung zu akzeptieren und nicht Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu kommentieren, findet Puttrich. Die hessische Europaministerin betont, dass man sich gegen eine solche „gesellschaftspolitische Belehrung“ wohl im umgekehrten Fall „lautstark“ verwahrt hätte.
Puttrich warnt davor, die amerikanische Debatte auch in Europa zu führen und den bestehenden gesellschaftlichen Konsens durch ein „europäisches Grundrecht auf Abtreibung“ aufzukündigen. Statt „flächendeckender Abtreibungsinfrastruktur“ brauche es eine Debatte darüber, wie „wir ungeborenes Leben erhalten“. Jeder, der die aktuellen Regeln erhalten möchte, werde den „reaktionären Hardlinern“ der USA gleichgestellt.
„Brauchen keine flächendeckende Abtreibungsinfrastruktur“
Die Europäische Union bestehe aber aus zu vielen unterschiedlichen Gesellschaften und Werte-Entscheidungen. Einen Konsens in Bezug auf die Abtreibung könne sie hier nicht erkennen. Selbst in Deutschland habe es etliche Jahrzehnte gedauert, um zwischen dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ und dem „Recht auf Selbstbestimmung der Frau“ einen ausbalancierten Kompromiss zu finden.
Etliche Gesetzesvorschläge der Ampel-Koalition könnten diesen Konsens aushöhlen: etwa die Aufweichung des Instituts der Ehe oder die Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches. Eine kleine Gruppe dürfe ihre Wertvorstellungen nicht der übrigen Gesellschaft aufdrängen und so den gesellschaftlichen Konsens nicht „bei erster Gelegenheit aufkündigen“.
Die souveränen europäischen Staaten müssten sich nicht durch das EU-Parlament „neue gesamteuropäische Werte“ definieren lassen. Das Thema Abtreibung berühre den „Kernbereich gesellschaftlicher Identität der Mitgliedstaaten“ und gehöre auf die staatliche Ebene. Alles andere stärke alle jene Kräfte „die die EU ohnehin als zu übergriffig empfinden“.
2 Antworten
Zu Bedenken wäre, dass ein „Recht auf Abtreibung“ die Menschenrechte außer Kraft setzen würde die auch von unserem Grundgesetz zugesichert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu klar Stellung bezogen, insbesondere mit diesen drei Aussagen:
– Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG
– Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein
– Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.
https://www.studocu.com/de/document/martin-luther-universitat-halle-wittenberg/bundesverfassungsgericht-urteile-grundsatzentscheidungen/bverf-ge-88-203-schwangerschaftsabbruch/13875181
Sehr gut, schützt das Leben der Kinder ✝️✝️✝️