Kirche: Frühe Abtreibungen ohne Strafrecht regeln

Die Theologin Annette Kurschus

Die EKD hält eine teilweise Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts für möglich. Demnach könnte erst ab der 22. Schwangerschaftswoche das Strafrecht greifen. An verpflichtenden Beratungen will sie festhalten.

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