Lebensschützer gewinnen vor Gericht

Justitia

Eine Versammlung, bei der auf das Recht von ungeborenem Leben aufmerksam gemacht werden sollte, ist 2019 von der Stadt Pforzheim verboten worden. Diese Entscheidung war rechtswidrig, urteilte nun der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz.

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