Politik wehrt sich gegen Beschneidungsurteil
Die Bundesregierung hat lange
gebraucht, um auf das Beschneidungsverbot des Kölner Landgerichts zu
reagieren. Mehr als zwei Wochen lang ließen Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) und die zuständige Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen internationalen Sturm der
Entrüstung über sich ergehen, ohne klar und deutlich Stellung zu
beziehen.
Der zuständige Parlamentsausschuss der israelischen
Knesset lud den deutschen Botschafter vor, um eine Erklärung für
die richterliche Bewertung der religiösen Beschneidung als
Körperverletzung zu bekommen. Die jüdische
Menschenrechtsorganisation "Simon Wiesenthal Center" aus
den USA schickte einen Protestbrief an Merkel und der türkische
Europaminister Egemen Bagis bezeichnete das Urteil Medienberichten
zufolge als Dummheit.
"Für Juden in Deutschland keine Zukunft"
Ihren Höhepunkt erreichte die Welle der
Empörung aber erst am Donnerstag, als der Präsident der "Konferenz
Europäischer Rabbiner" in Berlin vor die Presse trat, und nicht
weniger als das Ende des Judentums in Deutschland prophezeite, wenn
sich der Kölner Richterspruch durchsetze. "Sollte das Urteil
Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft",
sagte er. In einer schriftlichen Erklärung hatte er zuvor von einer
"der schwersten Attacken auf jüdisches Leben in Europa in der
Post-Holocaust-Welt" gesprochen.
Keine 24 Stunden nach
dem Auftritt des Rabbiners, aber erst geschlagene 17 Tage nach dem
Kölner Urteil versprach Regierungssprecher Steffen Seibert am
Freitag genau das, was jüdische und muslimische Organisationen von
der Bundesregierung fordern: Eine schnelle rechtliche Klarstellung.
Wie die aussehen kann, ließ er allerdings offen. Und noch unklarer
ist, wie man schnell zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen
will.
Das Justizministerium ist bei dem Thema bisher auf die
Bremse getreten. Es handelt sich um eine komplizierte
verfassungsrechtliche Frage, in der sich zwei unabänderliche
Grundrechte ineinander verhaken: das Recht auf freie
Religionsausübung und das auf körperliche Unversehrtheit.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat deswegen zunächst
einmal eine gründliche juristische Prüfung in ihrem Hause
angeordnet.
Bundestag: Konsens zur Legalisierung
Außerdem ist die FDP-Politikerin der Meinung,
dass – egal was die Politik macht – ohnehin wieder die Richter
das letzte Wort haben werden. "Ein klärendes Wort eines
obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des
Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das allerbeste", sagte sie
in dieser Woche der "Augsburger Allgemeinen". "Auch
ein Gesetz würde - gleich wie es ausfällt - mit Sicherheit in
Karlsruhe vorgelegt werden."
Trotzdem zeichnet sich im
Bundestag ein Konsens darüber ab, dass eine Legalisierung der
Beschneidung per Gesetzesinitiative der richtige Weg ist, um
politische Handlungsfähigkeit zu beweisen. "Das Warten auf das
Bundesverfassungsgericht ist noch keine Haltung", erklärte
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier am Freitag. "Das
Parlament muss seinen Gestaltungsspielraum nutzen." Unionsfraktionschef Volker Kauder hat sich für eine
gemeinsame Resolution des Bundestages zu religiösen Beschneidungen ausgesprochen. "Jüdisches und muslimisches Leben muss auch in Zukunft in Deutschland möglich sein. Dazu gehört auch die auf der religiösen Überzeugung beruhende Beschneidung von Knaben», sagte der CDU-Politiker der Zeitung "Die Welt" (Samstag). In der für kommenden Donnerstag geplanten Sondersitzung zur Euro-Rettung sollte daher auch eine fraktionsübergreifende Resolution zu diesem Thema verabschiedet werden. Im Bundestag müsse dazu Rechtssicherheit geschaffen werden.
Zugleich
dürfte der Versuch gestartet werden, einen Präzendenzfall zu
schaffen, um eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Dazu
müssten erneut Eltern oder ein Arzt wegen Beschneidung eines Kindes
verklagt werden.
Das Kölner Urteil ist rechtskräftig und
kann nicht mehr in Karlsruhe vorgelegt werden. Es gilt zwar als
Einzelfallentscheidung, solange es aber kein widersprechendes Urteil
oder eine klarstellende Gesetzgebung gibt, wird die rechtliche
Unsicherheit für Ärzte und Eltern bleiben – und bis zu einer
abschließenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht können
noch viele Monate vergehen. (dpa/pro)
Kommentare [1] >>>
Weiterführende Links zu dem Thema
- Urteil: Beschneidung ist illegal [pro]
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Gilad | 14.07.2012 16:25:37
Oh je, jetzt haben 3x kluge deutsche Richter - und natürlich auch eine Staatsanwältin (!) - Paragrafen bemüht, die eine 4000jährige jüdische Praxis als "strafbar" erklären mit der Behauptung, eine kleine körperliche Veränderung stehe der freien Religionswahl im Wege. Blödsinn: ob beschnitten oder nicht, können ja Christen später aus der Kirche austreten und Juden Atheisten sein! Deutschland Deutschland über alles? Deutsches Recht über alles? Deutsche Richter sollten endlich einsehen, dass es bei anderen Kulturen (Islam, Juden) andere Rechtsauffassungen¨über "körperliche Unversehrtheit" gibt, die in Deutschland - besonders nach dem Holocaust - zu respektieren sind. Bei "Anne Will" hat man es ja erlebt: Frauen betrachten die Beschneidung als "Phalluskult", den sie gerne abstellen möchten! Aber da ist die deutsche Regierung gefragt, um zu verhindern, dass sich Deutschland weltweit mit einem "Beschneidungsverbot" blamiert!